Der Markt

Der Markt war im Mittelalter, so wie auch heute oft noch, der Mittelpunkt der Stadt, wo Käufer und Verkäufer zusammenkamen. Heute bezeichnen wir jeden Ort, an dem Waren gegen Geld getauscht werden, als "Markt" (Supermarkt, Anzeigenmarkt, Wohnungsmarkt....)

Gebäude und Einrichtungen am Markt

Am Marktplatz stand das Rathaus. Oft stand die Ratswaage neben dem Rathaus. Mit ihr wurde das richtige Gewicht der Waren überprüft, die auf dem Markt gehandelt wurden. Wer dabei ertappt wurde, dass er ein falsches Gewicht angegeben hatte, wurde an den Pranger gestellt. Dies war meist eine steinerne Säule, an die ein Straftäter gekettet wurde, wenn er für kleinere Vergehen dem Spott der Bevölkerung ausgesetzt werden sollte.

Markttag

Am Markttag wurde die rote Fahne am Rathaus aufgezogen. Anfangs gab es nur wenige Markttage im Jahr, später wurde der wöchentliche Markt üblich.
Was die Bauern nicht für die eigene Familie benötigten, brachten sie auf den städtischen Markt zum Verkauf. Vom Gewinn, der meistens sehr gering war, kauften sie sich Dinge, die sie nicht selber herstellen konnten, z.B. feine Stoffe, Leder, Schuhe oder Töpfe aus Kupfer.

Menschen auf dem Markt

Am Markttag trafen sich Bauern, Handwerker, Grosshändler und Kleinhändler in der Stadt, um ihre Waren direkt auszutauschen.

Der Grosshändler brachte auf seinem voll beladenen Wagen Waren von weit her in die Stadt.
Die Kleinhändler hatten als Transportmittel vielleicht einen Esel oder eine Kiepe auf dem Rücken.

Auch Bettler und fahrendes Volk wie Komödianten, Artisten und Bärenführer fanden sich an Markttagen in der Stadt ein, um von dem regen Treiben zu profitieren.

Marktfrieden

Die Verordnung zum Marktfrieden sollte dafür sorgen, dass der Markttag friedlich verlief. Es war verboten, am Markttag Waffen zu tragen oder einen Streit mit Waffen auszutragen. Wer gegen den Marktfrieden verstiess, wurde streng bestraft.

 

Kontrolle der Waren

Regelmässig kontrollierten städtische Beamte die Marktstände und prüften das Warenangebot. Schon im 13. Jahrhundert gab es die ersten gesundheitspolizeilichen Vorschriften. Im Dortmunder Stadtrecht hiess es: "Wenn einer unter unseren Bürgern auf dem Markt frisches Fleisch oder frische Fische kaufen will, soll er zum Verkäufer sagen: Wende mir jenen Fisch oder jenes Fleischstück um! Unter keinen Umständen aber darf er sie mit eigener Hand berühren. Berührt er sie, so muss er ohne jede Widerrede vier Schilling Strafe bezahlen.

 

Literatur: H. Pleticha: Bürger, Bauer, Bettelmann - Stadt und Land im späten Mittelalter, 1971

 

 

 


 

 


 

 

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