Die Regierung

Die Menschen waren unfrei

Im Mittelalter waren die Menschen nicht frei. Sie waren von ihrem Grundherrn abhängig. Dies konnte ein Bischof, ein Fürst oder ein Graf sein. Die Menschen, die fast ausschliesslich in der Landwirtschaft arbeiteten, konnten weder ihren Beruf noch ihren Wohnort frei wählen und selbst wenn sie heirateten, mussten sie den Grundherrn um Erlaubnis bitten.

Dieser Grundherr förderte auch die Bildung von Städten und veranlasste, dass einige Menschen ihren Bauernhof verliessen und sich als Handwerker oder Händler in einer Stadt niederliessen. Die Geschicke der Stadt wurden allein von ihm bestimmt. Manche Städte unterstanden auch direkt dem König oder Kaiser. Für die Verwaltung der Stadt setzte der Grundherr einen Vogt, das war ein städtischer Beamter, ein.

 

Patrizier

im Laufe der Zeit konnten einige Bewohner der Stadt zu grossem Reichtum kommen. Dies waren vor allem Fernhändler und Grosskaufleute, die mit wichtigen Waren und Luxusgütern aus fernen Ländern viel Geld verdienten.
Durch diesen Reichtum gewannen sie an Macht und Einfluss und verlangten bald eine Beteiligung an der Stadtherrschaft. Diese Gruppe der Kaufleute bildete nun mit den Bediensteten des Stadtherrn und einigen Adeligen das Patriziat.
Die Patrizier wählten nun aus ihren Reihen einen Stadtrat und einen Bürgermeister.

 

Handwerker

Auch zahlreiche Handwerksmeister, die sich in Zünften zusammengeschlossen hatten, kamen zu einigem Reichtum und Einfluss in der Stadt. Sie wollten auch mitbestimmen und drängten ebenfalls in den Stadtrat.

 

Bürger und Nicht-Bürger

Die Einwohner der Stadt hatten nicht alle die gleichen Rechte. Man unterschied zwischen denjenigen, die das Bürgerrecht der Stadt erworben hatten und denjenigen, die nur Einwohner waren. Um das Bürgerrecht zu erhalten, musste man selbständiger Händler oder Handwerksmeister sein, ein Bürgergeld zahlen, einen Bürgereid ablegen und in einigen Städten einen Feuereimer für die Brandbekämpfung stiften. Auch hatte man die Wachpflicht, d.h. die Bürger mussten an der Stadtmauer Wache halten. Nur die männlichen Bürger durften den Stadtrat wählen und gewählt werden. Die Frauen waren davon ausgeschlossen.

Zu den Nicht-Bürgern, die zwar in der Stadt wohnten, aber keine Bürgerrechte hatten, zählten die Handwerksgesellen und -lehrlinge, die Taglöhner und Dienstboten, Bettler, Kranke und Unehrliche wie Henker, Totengräber, Spielleute usw.

 

Der Stadtrat

Der Stadtrat setzte sich aus 12, in grösseren Städten aus 24 Ratsherren zusammen. Der Rat wechselte jährlich. Dies war aus finanziellen Gründen notwendig, die Ratsherren mussten sich zwischendurch immer wieder um ihre Geschäfte kümmern. Nach einem oder mehreren Jahren Ruhezeit, nahmen sie ihre Aufgaben im Stadtrat wieder für ein Jahr auf.

Der Stadtrat entschied über die Höhe der Steuern, die Aufgaben der Polizei, die Erhebung von Zöllen, die Rechtssprechung, die Abhaltung von Markttagen und vieles mehr.

 

Der Bürgermeister

Der Bürgermeister war der Vorsitzende des Stadtrates. Ihm wurden ein bis drei Kollegen zur Seite gestellt. Der Bürgermeister wurde vom Stadtrat gewählt und waltete ebenfalls nur ein Jahr seines Amtes. Zu seinen Aufgaben gehörte es, die im Stadtrat gefassten Beschlüsse auszuführen, die Schlüssel der Stadttore aufzubewahren, für die Sicherheit un den Frieden in der Stadt zu sorgen und als Richter im städtischen Gericht aufzutreten.

 

Detaillierte Infos über die Gesellschaft und Regierung im Mittelalter findet ihr hier

 

Literatur: Von der bürgerlichen Revolution bis zum Imperialismus, W. Ripper, 1973

 

 

 


 

 


 

 

Border